Bundesgericht: Datensammlung durch Konzerne gleichsetzbar mit Preisfestsetzung
"Die Richter in Karlsruhe sagen: Wenn Konzerne wegen ihrer Marktmacht beliebig viele Nutzerdaten sammeln können, ist es das Gleiche, wie wenn sie aus demselben Grund den Verkaufspreis ihrer Produkte bestimmen…
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24. Juni 2020