„Die Richter in Karlsruhe sagen: Wenn Konzerne wegen ihrer Marktmacht beliebig viele Nutzerdaten sammeln können, ist es das Gleiche, wie wenn sie aus demselben Grund den Verkaufspreis ihrer Produkte bestimmen können.“ Link
Bundesgericht: Datensammlung durch Konzerne gleichsetzbar mit Preisfestsetzung
- Beitrags-Autor:Sven Kramer
- Beitrag veröffentlicht:24. Juni 2020
- Beitrags-Kategorie:Strategie