Bundesgericht: Datensammlung durch Konzerne gleichsetzbar mit Preisfestsetzung

„Die Richter in Karlsruhe sagen: Wenn Konzerne wegen ihrer Marktmacht beliebig viele Nutzerdaten sammeln können, ist es das Gleiche, wie wenn sie aus demselben Grund den Verkaufspreis ihrer Produkte bestimmen können.“ Link

Verweis